AGB
Allgemeine Geschäftsbedingung für die Beförderung auf unseren Schiffen
Stand: August 2025
1. Fahrausweise
1.1. Fahrgäste müssen vor Fahrtantritt einen gültigen Fahrausweis erwerben. Die Entwertung erfolgt durch die Besatzung.
1.2. Gruppen erhalten einen Gruppenfahrschein und ggf. Kontrollkarten. Diese sind nur zusammen mit dem Gruppenfahrschein gültig.
1.3. Fahrausweise sind bis zum Ende der Fahrt aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.
1.4. Jeder Fahrgast ist selbst verantwortlich, das Schiff rechtzeitig am Zielort zu verlassen.
1.5. Wird ein Fahrgast ohne gültigen Fahrausweis angetroffen, ist ein erhöhter Fahrpreis zu zahlen: der einfache Fahrpreis der befahrenen Strecke zzgl. 10,00 € Bearbeitungspauschale. Dem Fahrgast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.
2. Fahrpreise und Zahlung
2.1. Die Fahrpreise ergeben sich aus dem jeweils gültigen Fahrplan.
2.2. Zahlungen erfolgen mit den an Bord ausgewiesenen Zahlungsmitteln.
2.3. Kinder bis zum vollendeten 4. Lebensjahr fahren in Begleitung Erwachsener kostenlos. Kinder bis zum 15. Lebensjahr zahlen den Kinderfahrpreis.
2.4. Gruppen ab 20 Personen sowie Schulklassen in Begleitung eines Erziehers erhalten bei geschlossener Bezahlung eine Ermäßigung.
2.5. Ermäßigungen sind nicht kombinierbar.
2.6. Bei Rundfahrten ist eine einmalige Unterbrechung möglich, ein Anspruch auf Weiter- oder Rückfahrt besteht jedoch nicht.
2.7. Wochenkarten berechtigen innerhalb von 7 Kalendertagen zu unbegrenzten Fahrten auf den Linien der 5-Seen- und Kellerseefahrt.
2.8. Abweichungen von den Fahrpreisen (z. B. Sonderaktionen) bedürfen einer Veröffentlichung oder schriftlichen Bestätigung.
3. Fahrgelderstattung
3.1. Fällt eine Fahrt vollständig aus, können Fahrgäste zwischen Erstattung des Ticketpreises und Umbuchung auf eine vergleichbare Fahrt wählen.
3.2. Wird ein Ersatzschiff eingesetzt oder eine Fahrt angemessen verzögert durchgeführt, bleibt der Beförderungsvertrag bestehen; weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer 9.
3.3. Teilstrecken gelten als abgefahren. Bei Abbruch einer Fahrt erfolgt eine anteilige Erstattung des Fahrpreises.
4. Reservierung und Buchung
4.1. Reservierungen sind schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder online möglich.
4.2. Die Buchung wird erst durch eine Bestätigung der Gesellschaft verbindlich.
4.3. Ein Anspruch auf bestimmte Plätze besteht nicht.
Hinweis zum Widerruf bei Fernabsatz:
Für Tickets, die online, telefonisch oder per E-Mail für ein konkretes Datum gebucht werden, besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB – Freizeitveranstaltungen).
5. Rücktritt / Stornogebühren
5.1. Linienfahrten (Einzelgäste)
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Storno bis 24 Stunden vor Abfahrt: kostenlos.
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Danach: kein Anspruch auf Erstattung; Umbuchungen erfolgen nach Kulanz.
5.2. Gruppenbuchungen und Charterfahrten
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Bis 7 Tage vor Fahrt: kostenlos.
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6–3 Tage vor Fahrt: 50 % des vereinbarten Fahrpreises.
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2 Tage vor Fahrt: 75 % des vereinbarten Fahrpreises.
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Ein Tag vor Fahrt oder am Fahrtag: 100 % des vereinbarten Fahrpreises.
5.3. Verzehrangebote (z. B. vorbereitete Speisen/Getränkepauschalen)
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1-2 Tage vor Fahrt: 100 % des vereinbarten Preises.
5.4. Höhere Gewalt
Im Falle von höherer Gewalt (z. B. Unwetter, behördliche Anordnungen, pandemiebedingte Einschränkungen) fallen keine Stornogebühren an. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet oder gutgeschrieben.
5.5. Nachweisregelung
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
6. Verkehrsordnung
6.1. Fahrgäste haben sich so zu verhalten, dass Sicherheit, Ordnung und Rücksicht auf andere gewährleistet sind.
6.2. Das Bordpersonal übt das Hausrecht der Gesellschaft aus; seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
6.3. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Sitzplätze oder Räume.
6.4. Hunde dürfen gegen Entgelt mitgeführt werden und sind an kurzer Leine zu halten. Sie dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Assistenzhunde werden kostenfrei befördert.
6.5. Fahrräder werden nicht befördert. Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen werden vorrangig mitgenommen, soweit Platz- und Sicherheitsbestimmungen dies zulassen.
6.6. Die Aufsichtspflicht über Kinder und Jugendliche obliegt den Begleitpersonen.
6.7. Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt: auf Sitzbänken zu knien oder zu stehen, Wasservögel zu füttern, Fenster/Türen/Absperrungen eigenmächtig zu öffnen, Gegenstände über Bord zu werfen, während An- und Ablegemanövern ein- oder auszusteigen, sowie Tonwiedergabegeräte störend zu nutzen.
6.8. Angetrunkene Personen können von der Beförderung ausgeschlossen werden.
6.9. Fahrgäste, die gegen die AGB oder Anweisungen des Personals verstoßen, können von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden; der Fahrschein verliert in diesem Fall seine Gültigkeit. Schäden, Diebstähle und erhebliche Verunreinigungen werden in Rechnung gestellt (Mindestbetrag: 10 €).
7. Beförderung von Menschen mit Behinderung und Begleitpersonen
7.1. Fahrgäste mit anerkannter Schwerbehinderung sind uns jederzeit willkommen.
7.2. Eine unentgeltliche Beförderung von Begleitpersonen ist gesetzlich nur für Verkehrsmittel des
öffentlichen Personennahverkehrs vorgeschrieben. Unsere Fahrten gelten als touristische Ausflugsfahrten und fallen nicht darunter.
7.3. Um die Barrierefreiheit zu fördern, gilt jedoch: Fahrgäste mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen „B“ können eine Begleitperson zum ermäßigten Tarif mitnehmen.
7.4. Mobilitätshilfen wie Rollstühle oder Rollatoren werden kostenfrei befördert, soweit dies aus Platz- und Sicherheitsgründen möglich ist.
8. Fundsachen
Fundsachen sind unverzüglich dem Bordpersonal zu übergeben. Ein Anspruch auf Finderlohn besteht nicht.
9. Haftung
9.1. Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9.2. Bei einfach fahrlässigen Pflichtverletzungen haften wir nur für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt.
9.3. Gesetzliche Gefährdungs-, Produkthaftungs- und Verkehrssicherungspflichten bleiben unberührt.
9.4. Änderungen, Verspätungen oder Teilausfälle aufgrund von Sicherheits-, Witterungs- oder behördlichen Gründen bleiben vorbehalten; bereits entrichtete Entgelte werden anteilig erstattet oder umgebucht.
9.5. Für Wertsachen besteht keine besondere Verwahrungspflicht; es gilt Ziffer 9.1–9.3.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform.
10.2. Für Unternehmer im Sinne des HGB ist Gerichtsstand Eutin. Gegenüber Verbrauchern gelten die
gesetzlichen Gerichtsstände (insbesondere am Wohnsitz).
10.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
5-Seen-Fahrt und Kellersee-Fahrt GmbH
Bahnhofstraße 5, 23714 Malente-Gremsmühlen
Tel.: 04523 2201 – Fax: 04523 5451